Dr. Stopp unterstützt Ihr Unternehmen bei Verhandlungen mit US-amerikanischen Partnern oder bei Verhandlungen auf der Grundlage englischsprachiger anglo-amerikanischer Vertragstexte. Er berät Sie auf der Grundlage jahrelanger Erfahrung und intimer Kenntnisse des rechtlichen Umfelds, der Mentalität und Kultur Ihrer Partnerunternehmen. Sprachlich wie sachlich kennt er die Unterschiede zu kontinentaleuropäischen Vertragskonzepten sehr genau. Seine Expertise erstreckt sich von allgemeinen kommerziellen Verhandlungen bis hin zu den Details von High-Tech-Verträgen.
Die Unterstützung kann umfassen die Verhandlungsstrategie, Verhandlungen (auch per Internet), Textrevisionen (sog. Redlining) und Beratung bei Zweifelsfragen. Auf Wunsch erfolgt die Beratung auch im Hintergrund ohne direkten Kontakt zu Kunden und Partnerunternehmen.
Die Leistungen werden nach Vereinbarung pauschal oder auf Stundenbasis abgerechnet.
Veröffentlichungen (Auswahl)
Asset-Backed Financing in Germany: Legal Concepts Affecting the Securitization of German Receivables,” in The Financier, vol. 5, 1997, p. 27-35
Urteilsanmerkung zu OLG Frankfurt am Main vom 15. Juni 2004, Az. 11 U 5/04, in: Multi Media und Recht 2004, 685
„Urteilsanmerkung zu LG Marburg vom 4. Juli 2007 Az. 3 KLs 2 Js 12054/01“ (Strafrechtlicher Schadensbegriff bei Urheberrechtsverletzungen) in: ZUM 2007, 878-879
„Die Nichtübertragbarkeit der Lizenz beim Unternehmenskauf: Anwendbares Recht bei fremdem Lizenzstatut im Lichte des § 34 UrhG – Zur Sonderanknüpfung des § 34 V S. 2 UrhG“, in: Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts (IPRax) Heft 5/2008, 386-389